Video: One-Stop-Shop – Neue Umsatzsteuerpflichten für Onlinehändler

von | Jun 2, 2021 | Magento, Shopsysteme, Technologie | 1 Kommentar

Eine der größten Umsatzsteuerreformen für den EU Onlinehandel steht bevor. Diese regelt neben neuen Lieferschwellen auch die Erfassung eigener Umsätze im sogenannten One-Stop-Shop-Verfahren. Bereits zu Beginn dieses Jahres sollte es für Onlinehändler wichtige Neuerungen in der Auslandsbesteuerung ihrer Umsätze geben. Der Beginn der neuen Regelung wurde nun auf den 1. Juli 2021 gelegt.

Was galt bisher für die Umsatzsteuerabgabe?

Im Rahmen der europäischen Union besitzt jedes Land eine eigene Lieferschwelle, welche in unterschiedlicher Höhe gesetzt ist. So sind die Lieferschwellen z.B. in Frankreich, Italien und Österreich auf 35.000 € festgesetzt. Bleibt z.B. ein deutscher Online-Händler unter dieser Lieferschwelle, kann er seine Produkte im Ausland zum deutschen Umsatzsteuersatz verkaufen. Bei Überschreitung dieser Lieferschwelle gilt jedoch die Steuerpflicht im jeweiligen Land und eine Registrierung ist dort erforderlich. Die Folge sind oftmals aufwändige Steuererklärungen in Verbindung mit Sprachproblemen und der Umrechnung in Fremdwährungen. Kurzum decken die aktuellen Regelungen nicht mehr die heutigen E-Commerce Anforderungen ab.

Was gilt ab dem 1. Juli 2021?

Mit der neuen Regelung entfallen nun die bisherigen Lieferschwellen und es wird eine kumulierte Lieferschwelle für alle Sendungen in EU-Länder in Höhe von 10.000 € festgesetzt. Ab diesem Wert ist man in jedem Land, in das geliefert wird, steuerpflichtig. Dies ist auch unter dem Begriff des Bestimmungslandprinzips beschrieben. Als Alternative wird mit dem One-Stop-Shop-Verfahren eine zentrale Stelle zur vereinfachten Steuerregistrierung angeboten.

Innerhalb der Adobe Commerce Talk Serie hat sich unser CEO Frederic Gaus gemeinsam mit Steuerberater Rico Woyack aus Karlsruhe dem Thema gewidmet. Neben einem Überblick zu den bisherigen und neuen Regelungen, wird dabei das One-Stop-Shop-Verfahren und dessen Möglichkeiten ausführlicher vorgestellt.

Hier können Sie sich den Adobe Commerce Talk direkt ansehen:

Die neue Reform verspricht eine deutliche Vereinfachung im Prozess der steuerlichen Erfassung im EU-Ausland. Mit den neuen Regelungen ergeben sich dadurch unterschiedliche Erleichterungen im E-Commerce. Wir raten Online-Händlern sich bei ihrem jeweiligen Steuerberater ausführlich über die neuen Möglichkeiten zu informieren und zu prüfen, ob das OSS-Verfahren für sie in Frage kommt.

Weitere Informationen bietet hierzu das Bundeszentralamt für Steuern.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für den spannenden Artikel! Ich finde es gut zu wissen, dass die Lieferschwelle auf 10.000 € festgelegt wurde. Mein Mitbewohner überlegt sich, einen kleinen Online-Shop für personalisierte Sneaker zu eröffnen und hat mir etwas anderes erzählt. Diese Überlegung hat er schon so lange, dass er die Regelungen seit letztem Jahr wohl nicht mitbekommen. Vielleicht wird es Zeit für einen Steuerberater, so langsam will er nämlich konkret loslegen.

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